Dieser Text beschreibt Abstraktionsprinzip. Der untere Text beinhaltet die Abstraktionsprinzip Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Abstraktionsprinzip Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Abstraktionsprinzip fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Abstraktionsprinzip möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Abstraktionsprinzip Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Abstraktionsprinzip beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Abstraktionsprinzip. Fragen zu dem Thema Abstraktionsprinzip können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Abstraktionsprinzip ArtikelBuch-Tipp: 25 Fälle BGB-AT: Klausurentraining mit Lösungen im Gutachtenstil Super Klausurhilfe Ich kann allen Studenten -entgegen der Ansicht der meinsten Profs- nur zu dem Wiederholen mit Skripten raten. Gerade kurz vor der Klausur sind die Skripte die bessere Wahl. Das Skript -mit 25 Fällen zum BGB-AT- behandelt die Fälle systhematisch einwandfrei (perfekter Gutachtenstil), ferner werden die Probleme, in einem für eine... Das Abstraktionsprinzip gehört zu den Grundsätzen des deutschen Zivilrechts und lässt sich schon in dem römischen Recht finden. Es hat sich unter dem Einfluss von Savigny in dem 19. Jahrhundert durchgesetzt und ist seit 1900 in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.
Das Abstraktionsprinzip beruht auf dem Trennungsprinzip und besagt, dass Kausalgeschäft und abstraktes Geschäft in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig sind. Dieser Grundsatz ist für Laien nicht ohne weiteres verständlich. Daher soll folgendes Beispiel der Erläuterung dienen:
- Müller kauft von Friedrich ein Auto. Er bezahlt noch am gleichen Tag. Den Wagen und die Papiere erhält er aber erst eine Woche später.
Der (deutsche) Jurist trennt hier drei Vorgänge: Zunächst haben Müller und Friedrich einen Kaufvertrag, das Verpflichtungsgeschäft, geschlossen. Der Kaufvertrag ist ein Kausalgeschäft. Aber erst als Friedrich dem Müller das Auto mitgegeben hat, hat er durch ein abstraktes Geschäft, in Form eines Verfügungsgeschäft, das Eigentum auf Müller übertragen. Müller andererseits erfüllte seine Verpflichtung durch Zahlung, also Übereignung und Übergabe des Geldes sofort.
Das Abstraktionsprinzip besagt nun, dass die abstrakten Geschäfte - in dem Beispielsfall also Übereignung des Fahrzeuges und Übereignung des Geldes - auch wirksam sind, wenn das Kausalgeschäft, also der Kaufvertrag, unwirksam ist, weil beide voneinander unabhängig sind. Ein solcher Fäll läge z. B. vor, wenn Friedrich bei Abschluss des Kaufvertrags wegen Geisteskrankheit nicht geschäftsfähig gewesen wäre. Dann ist der Kaufvertrag unwirksam, Müller wird aber trotzdem Eigentümer des Wagens, wenn Friedrich bei der Übereignung wieder geschäftsfähig war.
Das Abstraktionsprinzip dient somit der Rechtssicherheit. Wenn Müller durch abstraktes Geschäft das Eigentum erwirbt, obwohl das zu Grunde liegende Kausalgeschäft (der Kaufvertrag) unwirksam ist, kann er das Auto dennoch ohne Sorgen weiterverkaufen: Er ist schließlich Eigentümer geworden. Falls Müller Schulden hat, könnten seine Gläubiger das Auto pfänden, auch ohne sich Gedanken über den Kaufvertrag machen zu müssen.
In vielen anderen Rechtsordnungen gilt statt des Abstraktionsprinzips das Kausalprinzip. So wird z. B. in Österreich zwar zwischen Kausalgeschäft und abstraktem Geschäft unterschieden, wobei aber der Bestand des Verfügungsgeschäftes vom Bestand des Verpflichtungsgeschäftes abhängig ist. Das französische Recht kennt bereits keine Unterscheidung zwischen Kausalgeschäft und abstraktem Geschäft: Wer z. B. ein Auto kauft, wird (grundsätzlich) mit Abschluss des Kaufvertrages auch Eigentümer.
Das Abstraktionsprinzip ist seit seiner Einführung in der juristischen Literatur häufig kritisiert worden. Viele Autoren bemängeln, dass ein einheitlicher Lebenssachverhalt in künstliche Teile zerlegt werde. Dies sei für juristische Laien kaum verständlich. Zusätzlich führe das Abstraktionprinzip zu unbilligen Ergebnissen, da es an der Übertragung des Eigentums auch dann festhalte, wenn hierfür kein Grund bestand, der zugrundeliegende Kaufvertrag z.B. nichtig ist. Einen Höhepunkt erreichte die Kritik während der Zeit des Nationalsozialismus, als die bestehende Rechtslage aufgrund ihrer Komplexität als "unvölkisch" abgelehnt und Reformen gefordert wurden.
Das Abstraktionsprinzip ist auch in dem Rahmen der Vereinheitlichung der Zivilrechtsordnungen innerhalb der EU angegriffen worden. Deutschland ist das einzige Mitgliedsland, im das Abstraktionsprinzip gilt.
Weiteres zu dem Artikel Abstraktionsprinzip | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Abschluss, Recht, Schulden, Trennungsprinzip | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Abstraktionsprinzip' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Abstraktionsprinzip Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Abstraktionsprinzip' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Abstraktionsprinzip' und 'Abstraktionsprinzip' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Abstraktionsprinzip' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Abschluss, Abstraktionsprinzip, Autoren, Beispiel, Deutschland, Eigentum, Eu, Friedrich, Geisteskrankheit, Gesetzbuch, Grund, Jahrhundert, Jurist, Kaufvertrag, Kritik, Laien, Literatur, Rahmen, Recht, Savigny, Schulden, Trennungsprinzip, Unterscheidung, Wagen, Woche |
|
|